VORLADUNG ALS BESCHULDIGTER
Richtiger Umgang mit einer Vorladung als Beschuldigter
Was Sie beachten sollten, wenn Sie eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben.
Überblick
Was bedeutet eine Vorladung als Beschuldigter?
Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und die Ermittlungsbehörden Ihnen die Möglichkeit geben möchten, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Eine solche Vorladung bedeutet jedoch nicht, dass Sie schuldig sind oder später verurteilt werden. Vielmehr befinden sich die Ermittlungsbehörden noch in der Phase der Sachverhaltsaufklärung und prüfen, ob sich der Tatverdacht bestätigt.
Was tun nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter?
Eine Vorladung als Beschuldigter zu erhalten, führt im Regelfall zu erheblicher Beunruhigung. Viele Betroffene fühlen sich verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten und gegenüber der Polizei Angaben zu machen.
Gerade dies kann sich jedoch folgenschwer auswirken. Voreilige Angaben ohne Kenntnis der Ermittlungsakte helfen in den wenigsten Fällen und können die Verteidigung erheblich erschweren.
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen.
Sobald Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, sollten Sie einen erfahrenen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Der Verteidiger wird den Vernehmungstermin mit Hinweis auf Ihr Schweigerecht absagen und Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen.
Erst nach Durchsicht der Ermittlungsakte kann sinnvoll entschieden werden, ob eine Stellungnahme abgegeben wird oder ob Schweigen die bessere Verteidigungsstrategie ist.
Hat Schweigen negative Auswirkungen?
Nein. Das Recht zu schweigen ist verfassungsrechtlich geschützt. Aus dem Schweigen dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.
Insbesondere müssen Sie nicht befürchten, dass Ihr Schweigen als Schuldeingeständnis ausgelegt wird.
Es gibt keine „harmlosen Gespräche“ mit Ermittlungsbehörden. Vermeiden Sie daher auch Smalltalk.
Polizeibeamte sind davon geleitet, Straftaten aufzuklären. Ihre Aufgabe ist es nicht, Sie zu verteidigen.
Hinzu kommt: Die ermittelnden Beamten verfügen regelmäßig über Aktenkenntnis. Beschuldigte hingegen kennen den Akteninhalt meist nicht. Aussagen ohne Aktenkenntnis sind daher regelmäßig riskant.
Besteht eine Pflicht zum Erscheinen?
Zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung müssen Sie grundsätzlich nicht erscheinen.
Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nur dann, wenn die Vorladung durch die Staatsanwaltschaft, den Ermittlungsrichter oder die Finanzbehörde erfolgt.
Etwas anderes kann auch gelten, wenn die Polizei ausdrücklich im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorlädt.
Das Schweigerecht besteht selbstverständlich auch bei solchen Vernehmungen.
Vorladung als Beschuldigter erhalten?
Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Ich übernehme die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, sage den Vernehmungstermin ab und beantrage Akteneinsicht.
Nach Auswertung der Ermittlungsakte entscheide ich gemeinsam mit Ihnen, ob eine Stellungnahme abgegeben wird oder ob Schweigen weiterhin die bessere Verteidigungsstrategie ist.
FAQS- Vorladung als Beschuldigter
Wie kann mir ein Strafverteidiger helfen?
Ein erfahrener Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen, die Ermittlungsakte sichten und auf dieser Grundlage gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.
Muss ich bei der Polizei eine Aussage machen?
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollte regelmäßig Gebrauch gemacht werden, bis die Ermittlungsakte durch einen Strafverteidiger eingesehen wurde.
Warum sollte ich vor einer Aussage Akteneinsicht nehmen?
Ohne Akteneinsicht kennen Sie die Vorwürfe und die Beweislage meist nicht vollständig. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann beurteilt werden, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.
Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?
Am besten sofort nach Erhalt der Vorladung. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser können Ihre Rechte geschützt und Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden werden.