ANKLAGESCHRIFT

ANKLAGE- SCHRIFT

Was ist eine Anklageschrift?

Stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nicht ein, erhebt sie Anklage bzw. beantragt den Erlass eines Strafbefehls.  Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der vorliegenden Beweise zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Daneben gibt sie dadurch zu erkennen, dass sie sich gegen eine Einstellung des Verfahrens und gegen das Strafbefehlsverfahren entschieden hat.

Umgang mit der Anklageschrift

Bei Erhalt einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls sollte umgehend ein Strafverteidiger kontaktiert werden, damit dieser nötigen Schritte einleitet und gegebenenfalls eine belastende Gerichtsverhandlung doch noch verhindert.

Was kann ein Strafverteidiger für Sie erreichen?

Der Strafverteidiger wird sich durch Sichtung der Ermittlungsakte einen genauen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffen. Kommt der Strafverteidiger zum dem Ergebnis, dass die Staatsanwaltschaft die Beweislage falsch eingeschätzt hat, wird er dies dem Gericht mitteilen. Verneint auch das Gericht den für eine Anklage erforderlichen Tatverdacht, wird es das Verfahren nicht eröffnen (§ 204 StPO). Nach Rechtskraft dieser Entscheidung kann das Verfahren nur aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel wieder aufgenommen werden (§ 211 StPO). Eine Gerichtverhandlung bliebe Ihnen in diesem Fall erspart.

Aber auch nach Eröffnung kann der Verteidiger noch die Einstellung des Verfahrens erreichen. Die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Einstellungen sind §§ 153, 153a StPO bzw. § 47 JGG.

Brauche ich einen Strafverteidiger

Es ist ratsam einen Fachanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen, damit dieser die nötigen Schritte einleitet und gegebenenfalls eine belastende Hauptverhandlung doch noch verhindert. Sollte sich diese nicht vermeiden lassen, wird er  Ihnen in der Hauptverhandlung mit seiner Expertise zur Seite stehen und den bestmöglichen Verfahrensausgang herbeiführen.

Rechtsanwalt Markus Cronjäger verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung.  Er wird die Verteidigung passgenau auf Ihren Fall ausrichten und gemeinsam mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie erarbeiten.