SEXUALSTRAFRECHT

SEXUAL- STRAFRECHT

Anwalt für Sexualstrafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit

Der Vorwurf eines Sexualdelikts kann erhebliche persönliche, berufliche und soziale Folgen haben. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führt häufig zu einer enormen Belastung für die Betroffenen.

Wenn gegen Sie wegen eines Sexualdelikts ermittelt wird, sollten Sie frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger für Sexualstrafrecht beauftragen.

In vielen Fällen können bereits im Ermittlungsverfahren entscheidende Weichen gestellt und ein belastendes öffentliches Gerichtsverfahren vermieden werden.

Warum schnelle anwaltliche Hilfe entscheidend ist

Ermittlungen im Sexualstrafrecht gehen häufig mit weitreichenden Maßnahmen einher:

✔ Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen

✔ Hausdurchsuchungen

✔ Beschlagnahme von Smartphones, Computern und Tablets

✔ Auswertung von Chats, E-Mails und Social-Media-Kommunikation

Bereits in dieser frühen Phase können Fehler entstehen, die später nur schwer zu korrigieren sind.

Deshalb gilt:

Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Möglichkeiten, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.

Mehr zum Thema

→ Verhalten bei einer Durchsuchung
→ Vorladung als Beschuldigter

Wichtige Schritte im Ermittlungsverfahren

Ein erfahrener Strafverteidiger sorgt dafür, dass:

✔ keine vorschnellen Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgen

✔ zunächst vollständige Akteneinsicht genommen wird

✔ eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt wird

Wichtige Vorwürfe im Sexualstrafrecht

  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
  • Sexueller Übergriff (§ 177 StGB)
  • Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
  • Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Verbreitung, Erwerb oder Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)
  • Verbreitung, Erwerb oder Besitz jugendpornografischer Inhalte (§ 184c StGB)
  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
  • Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB)

Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht

In vielen Sexualstrafverfahren existieren keine objektiven Beweismittel. Oft steht allein die Aussage der mutmaßlich geschädigten Person der Aussage des Beschuldigten gegenüber.

Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert deshalb eine besonders sorgfältige Analyse der Aussage anhand aussagepsychologischer Kriterien.

Dabei werden insbesondere geprüft:

✔ Aussagekonstanz

✔ Detailreichtum

✔ Innere Plausibilität

✔ Widerspruchsfreiheit

✔ Entstehung und Entwicklung der Aussage

Fundierte Kenntnisse der Aussagepsychologie sind deshalb ein wesentlicher Bestandteil einer effektiven Verteidigung.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Wenn gegen Sie ermittelt wird, haben Sie wichtige Rechte:

✔ Sie müssen keine Angaben zur Sache machen.

✔ Sie haben jederzeit das Recht auf anwaltlichen Beistand.

✔ Ihr Verteidiger kann vollständige Akteneinsicht beantragen.

Wichtig:

Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Ermittlungsrichter, bevor die Ermittlungsakte gesichtet wurde.

Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

  1. Anzeige und Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  2. Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen
  3. Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen von Beweismitteln
  4. Auswertung von Datenträgern
  5. Entscheidung über die Verfahrensbeendigung durch Einstellung, Strafbefehlsantrag oder Anklageerhebung

Verteidigungsstrategie im Sexualstrafrecht

Ziel einer effektiven Verteidigung ist regelmäßig:

✔ Einstellung des Ermittlungsverfahrens

✔ Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung

✔ Schutz der persönlichen und beruflichen Reputation

Jedes Verfahren erfordert eine sorgfältige Analyse der Ermittlungsakte und ein auf den Einzelfall abgestimmtes Verteidigungskonzept.

Ihr Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Cronjäger ist auf die Verteidigung in Sexualstrafverfahren spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung komplexer Verfahren.

Die Verteidigung erfolgt diskret, konsequent und strategisch – mit dem Ziel, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein. Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt auf.

FAQS- Sexualstrafrecht Frankfurt am Main und bundesweit

Nein. Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie die Polizei explizit im Auftrag der Staatsanwaltschaft lädt. 

Nein. Bevor Sie sich anwaltlich beraten lassen haben, sollte keine Aussage gemacht werden.

Bei einem Anfangsverdacht kann eine Hausdurchsuchung stattfinden. Häufig werden dabei elektronische Geräte wie Handys oder Computer sichergestellt und ausgewertet.

Ja. Untersuchungshaft ist möglich, etwa  bei angenommener Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr.

Ja. Viele Verfahren werden bereits im Ermittlungsstadium eingestellt, insbesondere bei unklarer Beweislage.