SEXUALSTRAFRECHT

SEXUAL- STRAFRECHT

Der Vorwurf eines Sexualdelikts wiegt schwer. Das Gesetz sieht hohe Freiheitsstrafen vor. Es droht gesellschaftliche Ächtung und schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann sich erheblich auf den Beruf und das Privatleben auswirken. Ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen, ist hierbei oftmals gar nicht von Belang.

Es ist daher wichtig, frühzeitig einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger zu beauftragen. In vielen Fällen erreicht dieser schon die Einstellung des Verfahrens, bevor es zu einer belastenden -oftmals von Medieninteresse begleiteten- öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Wichtige Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht

  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
  • Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB 
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte (§ 184 c StGB)
  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
  • Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB)

Beweislage bei Sexualdelikten ist regelmäßig schwierig

Gerade im Bereich des Sexualstrafrechts ist die Aussage des mutmaßlichen Opfers oftmals das einzige Beweismittel. Objektive Beweise fehlen gänzlich. Da das bloße Bestreiten bzw. das Schweigen des Angeklagten zu dem Vorwurf nicht zum Freispruch führt, ist es zwingend erforderlich, die Aussage der Belastungszeugin bzw. des Belastungszeugen einer besonders sorgfältigen Prüfung entsprechend der aussagepsychologischen Standards zu unterziehen. Umfassende Kenntnisse der Aussagepsychologie sind daher für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässlich.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Markus Cronjäger hat sich auf Sexualstrafrecht spezialisiert. Er verfügt über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet.

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