STRAF- BEFEHLSVERFAHREN
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Strafbefehl erhalten? Einspruch, Frist und anwaltliche Beratung

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und möchten prüfen lassen, ob dagegen vorgegangen werden sollte? Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt insbesondere von der Beweislage und der im Strafbefehl festgesetzten Strafe ab.

Als Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich nach Akteneinsicht, welche rechtlichen und tatsächlichen Verteidigungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

Überblick

Was ist ein Strafbefehlsverfahren?

Durch das Strafbefehlsverfahren wird ein Strafverfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung erledigt. Die Straffestsetzung erfolgt im schriftlichen Weg allein nach Würdigung des Akteninhalts.

Im Gegensatz zum Strafbefehlsverfahren wird nach einer Anklage regelmäßig eine öffentliche Hauptverhandlung durchgeführt.

Wann kommt ein Strafbefehlsverfahren in Betracht?

Ein Strafbefehlsverfahren kommt zur Anwendung bei Straftaten der Bagatell- und minder schweren Kriminalität. Es kommt nicht bei Verbrechen nach § 12 Abs. 1 StGB, also bei Straftaten mit einer Mindeststrafandrohung von einem Jahr, in Betracht. Dies gilt selbst dann, wenn ein minder schwerer Fall angenommen werden sollte. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung für nicht erforderlich erachtet. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn es in der Hauptverhandlung zu keinen wesentlichen Abweichungen von den Ermittlungsergebnissen kommen wird und auch die Strafe ohne Hauptverhandlung bestimmt werden kann.

Einspruch gegen den Strafbefehl: Welche Frist gilt?

Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Wichtig:
Wird innerhalb dieser zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Das bedeutet, dass die darin festgesetzte Strafe anschließend vollstreckt werden kann.

Ablauf nach Einspruch gegen den Strafbefehl

Wurde wirksam Einspruch eingelegt, kommt es grundsätzlich zu einer Hauptverhandlung. Der Einspruch kann bis zur Verkündung des Urteils zurückgenommen werden. Nach Beginn der Hauptverhandlung bedarf die Rücknahme des Einspruchs der Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl?

Wichtig zu wissen ist, dass die Durchführung der Hauptverhandlung dazu führen kann, dass die Strafe höher ausfällt. Denn das Verböserungsverbot (reformatio in peius) gilt im Strafbefehlsverfahren nicht. Eine Einspruchseinlegung ist insbesondere dann zu erwägen, wenn noch ein Freispruch möglich ist, auf eine geringere Strafe erkannt werden kann oder die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung besteht.

Kommt es nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl immer zu einer Hauptverhandlung?

Nein. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Verfahren nach Einspruchseinlegung ohne Hauptverhandlung nach § 153 ff. StPO eingestellt wird.

Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe beschränken

Der Einspruch kann auf die Höhe des Tagessatzes beschränkt werden. Damit kann beispielsweise erreicht werden, dass ein im Strafbefehl festgesetzter Tagessatz von 100,00 EUR auf 30,00 EUR reduziert wird. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn beim Erlass des Strafbefehls von einem höheren Einkommen ausgegangen wurde, als tatsächlich erzielt wird.

Ein weiterer Vorteil ist, dass bei dieser Beschränkung des Einspruchs das Verschlechterungsverbot nicht gilt.

Wird ein Einspruch vor der mündlichen Verhandlung entsprechend beschränkt, kann mit Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft durch Beschluss, also ohne mündliche Verhandlung, entschieden werden.

Strafbefehl erhalten? Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Cronjäger berät Sie gerne dazu, ob in Ihrem Fall Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden sollte.

Häufige Fragen zum Strafbefehl

Ob ein Strafbefehl akzeptiert oder Einspruch eingelegt werden sollte, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Vor einer Entscheidung empfiehlt es sich, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und mögliche Risiken anwaltlich prüfen zu lassen.

Wer eine Geldstrafe nicht auf einmal begleichen kann, hat häufig die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen. Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, können jedoch weitere rechtliche Konsequenzen drohen.

In der Regel wird der Arbeitgeber nicht automatisch über einen Strafbefehl informiert. Ob eine Mitteilung erfolgt oder berufliche Auswirkungen drohen, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls und der ausgeübten Tätigkeit ab.

Ein Strafbefehl steht nach seiner Rechtskraft rechtlich einem Strafurteil gleich. Ob er zu einem Eintrag im Führungszeugnis führt, hängt jedoch von der Art und Höhe der verhängten Strafe sowie von möglichen Vorverurteilungen ab. Bei einer erstmaligen Verurteilung wird eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten nicht in das einfache Führungszeugnis eingetragen.

Für das erweiterte Führungszeugnis gelten jedoch besondere gesetzliche Regelungen. Insbesondere bestimmte Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Sexual- oder Gewaltdelikten stehen, werden dort auch dann aufgeführt, wenn sie nicht im einfachen Führungszeugnis erscheinen.

Die Kosten eines Einspruchs richten sich unter anderem nach dem Umfang des Verfahrens und dessen Ausgang. Gerne prüfe ich Ihren Fall und informieren Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten.