INTERNETSTRAFRECHT
INTERNET- STRAFRECHT
Kein „rechtsfreier Raum“ im Internet
Das Internet und seine Bedeutung wachsen stetig und es ist längst kein rechtsfreier Raum mehr.
Welche Straftaten gehören zu dem Internetstrafrecht?
Neben zahlreichen Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten wie z.B. dem Urhebergesetz (UrhG) oder dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gehören dazu Tatbestände aus dem „klassischen“ Strafrecht wie Betrug (§ 263 StGB) im Zusammenhang mit Bestellungen im Internet, Computerbetrug ( § 263a StGB) oder die Datenveränderung (§ 303a StGB). Hierzu kommen noch Aussagedelikte in Form des sog. Cyber-Mobbing wie Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB).
Welche Verteidigungschancen gibt es beim Vorwurf von Internetstraftaten?
Aufgrund zahlreicher technischer Fragestellungen -das Internet entwickelt sich rasant- und ungeklärter Rechtsfragen sind die Verteidigungschancen im Internetstrafrecht häufig gut.
Fachliche Expertise im Internetstrafrecht
Rechtsanwalt Markus Cronjäger hat zahlreiche Verfahren aus dem Bereich des Internetstrafrechts erfolgreich bearbeitet. Bei Fragen sprechen Sie mich an.