VERKEHRS- STRAFRECHT
VERKEHRSSTRAFRECHT
Verkehrsstrafrecht – Strafverteidiger in Frankfurt
Verteidigung bei Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr und weiteren Verkehrsstraftaten
Ein strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr kann erhebliche Folgen haben. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe kommt in vielen Fällen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Besonders schwer wiegt dies für Betroffene, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind. Ein Verkehrsstrafverfahren kann dann nicht nur die Mobilität einschränken, sondern auch die berufliche und wirtschaftliche Existenz gefährden.
Eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung ist deshalb besonders wichtig.
Überblick
Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Cronjäger verteidigt Mandanten in Frankfurt am Main und bundesweit in Verkehrsstrafverfahren.
Zu den häufigen Vorwürfen gehören insbesondere:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sogenannte Fahrerflucht (§ 142 StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Fahrerlaubnisentzug bei Verkehrsstraftaten
Bei vielen Verkehrsstraftaten geht es nicht allein um die zu erwartende Strafe. Häufig steht zugleich die Frage im Raum, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Nach § 111a StPO kann das Gericht die Fahrerlaubnis bereits während des Ermittlungsverfahrens vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Fahrerlaubnis später nach § 69 StGB entzogen werden wird.
Kommt es zu einer endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB, erlischt die Fahrerlaubnis mit Rechtskraft der Entscheidung. Zugleich bestimmt das Gericht nach § 69a StGB eine Sperrfrist, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Für die Verteidigung ist daher von besonderer Bedeutung, frühzeitig zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Führerschein zu erhalten.
Was sollten Sie bei einem Vorwurf im Verkehrsstrafrecht tun?
Wird gegen Sie wegen einer Verkehrsstraftat ermittelt, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, sich gegenüber der Polizei zum Tatvorwurf zu äußern.
Anschließend sollte Akteneinsicht genommen werden, um den konkreten Tatvorwurf und die Beweislage zuverlässig beurteilen zu können. Besondere Dringlichkeit besteht, wenn der Führerschein bereits sichergestellt oder beschlagnahmt oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde. In diesem Fall ist zusätzlich zu prüfen, auf welcher Grundlage die Maßnahme beruht und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Erfahrung in Verkehrsstrafverfahren
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Cronjäger verfügt über langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung und hat Mandanten in zahlreichen Verkehrsstrafverfahren verteidigt. In einer Vielzahl von Fällen konnte die Entziehung der Fahrerlaubnis abgewendet werden. Darüber hinaus wurden Verfahren eingestellt oder ohne gerichtliche Verurteilung beendet.
Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt kontaktieren
Unabhängig davon, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet, kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere, wenn Sie bereits eine Vorladung erhalten haben, Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde oder gegen Sie Anklage erhoben worden ist.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Cronjäger übernimmt Ihre Verteidigung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie eine Beratung oder Verteidigung im Verkehrsstrafrecht benötigen.
Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht
Was sollte ich tun, wenn mein Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt wurde?
Sie sollten zunächst keine Angaben zur Sache machen und zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach Akteneinsicht kann geprüft werden, auf welcher Grundlage die Maßnahme erfolgt ist und ob rechtliche Schritte dagegen in Betracht kommen.
Kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis verhindert werden?
Ob sich eine Entziehung verhindern lässt, hängt von den Umständen des jeweiligen Verfahrens ab. Entscheidend ist insbesondere, ob sich aus der Tat tatsächlich eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt. Bei bestimmten Verkehrsstraftaten nimmt das Gesetz eine solche Ungeeignetheit regelmäßig an.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen; das Führen von Kraftfahrzeugen ist lediglich für einen bestimmten Zeitraum untersagt. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der gerichtlich festgesetzten Sperrfrist beantragt werden.
Was passiert, wenn ich einen Strafbefehl wegen einer Verkehrsstraftat erhalte?
Ein Strafbefehl kann ohne vorherige Hauptverhandlung erlassen werden und eine Geldstrafe sowie weitere Rechtsfolgen enthalten. Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, sollte nach Prüfung des Strafbefehls und der Ermittlungsakte entschieden werden.