VERKEHRS- STRAFRECHT
VERKEHRSSTRAFRECHT
Im Bereich des Verkehrsstrafrechts sind oftmals gar nicht die mit einer Verurteilung einhergehenden Strafen das Hauptproblem, sondern der mit der Verurteilung regelmäßig einhergehende Verlust der Fahrerlaubnis und die mehrmonatige Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Vorwürfe des Verkehrsstrafrechts
- das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, sog. Fahrerflucht (§ 142 StGB)
- die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG),
Sollten Sie mit einem Vorwurf aus dem Verkehrsstrafrecht konfrontiert sein -ist Ihnen mitunter die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden- dann sollten Sie umfassend schweigen und sich von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten lassen.
Rechtsanwalt Markus Cronjäger hat in einer Vielzahl von Verfahren die Entziehung der Fahrerlaubnis verhindern können. Nehmen Sie Kontakt für eine Erstberatung auf. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Cronjäger wird Ihren Fall gründlich prüfen und eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln.