VORLADUNG ALS BESCHULDIGTER
Richtiger Umgang mit einer Vorladung als Beschuldigter
Eine Vorladung als Beschuldigter zu erhalten, führt im Regelfall zu Beunruhigung. Die Adressaten fühlen sich oftmals verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten und Angaben zu machen. Dies kann sich folgenschwer auswirken.
Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung erhalten habe?
Sobald Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, sollten Sie einen erfahrenen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Dieser wird den Vernehmungstermin mit dem Hinweis auf Ihr Schweigerecht absagen und Akteneinsicht in Ihre Ermittlungsakte beantragen. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wird dieser mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Negative Auswirkungen durch Schweigen?
Das Recht auf Schweigen ist verfassungsrechtlich geschützt. Daraus dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Insbesondere müssen Sie nicht befürchten, dass das Schweigen als Schuldeingeständnis ausgelegt wird.
Beachten Sie, dass es keine „harmlosen Gespräche“ gibt. Schweigen Sie daher insgesamt und vermeiden Sie den sog. Smalltalk.
Polizeibeamte sind davon geleitet, Straftaten aufzuklären. Ihre Aufgabe ist es nicht, Sie zu verteidigen. Die ermittelnden Polizeibeamten haben im Gegensatz zu Ihnen Aktenkenntnis. Voreilige Aussagen ohne Aktenkenntnis helfen in den wenigsten Fällen.
Besteht eine Pflicht zum Erscheinen zu einer Beschuldigtenvernehmung?
Diese besteht nur, wenn es sich um eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft, den Ermittlungsrichter oder die Finanzbehörde handelt. Das Schweigerecht besteht selbstverständlich auch bei diesen Vernehmungen. Zu einer polizeilichen Vernehmung müssen Sie nicht erscheinen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Polizei Sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorlädt.
Sollten Sie eine Vorladung erhalten, schweigen Sie und kontaktieren Sie Rechtsanwalt Cronjäger. Dieser wird den Vernehmungstermin absagen, Akteneinsicht beantragen und nach Sichtung der Akte entscheiden, ob Angaben gemacht werden oder ob Schweigen die bessere Verteidigungsstrategie ist.
FAQS- Vorladung als Beschuldigter
Was bedeutet eine Vorladung als Beschuldigter?
Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und die Ermittlungsbehörden Ihnen die Möglichkeit geben möchten, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Eine solche Vorladung bedeutet jedoch nicht, dass Sie schuldig sind oder später verurteilt werden.
Wie kann mir ein Strafverteidiger helfen?
Ein erfahrener Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen, die Ermittlungsakte sichten und auf dieser Grundlage gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.
Muss ich bei der Polizei eine Aussage machen?
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollte regelmäßig Gebrauch gemacht werden, bis die Ermittlungsakte durch einen Strafverteidiger eingesehen wurde.
Warum sollte ich vor einer Aussage Akteneinsicht nehmen?
Ohne Akteneinsicht kennen Sie die Vorwürfe und die Beweislage meist nicht vollständig. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann beurteilt werden, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.
Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?
Am besten sofort nach Erhalt der Vorladung. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser können Ihre Rechte geschützt und Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden werden.